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Gütesiegel Marmorix Geprüfte Qualität

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

I.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, dessen Annahme wir uns vorbehalten.

II.

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch unsere entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

I.

Es werden verschiedene Leistungsarten unterschieden, die den Umfang unserer Leistungspflicht festlegen:

1. Reine Lieferung
Hierbei beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die reine Lieferung der bestellten Waren.

2. Erstellung des technischen Aufmasses, Lieferung und Verbau.
Hierbei erstellen wir das technische Aufmass, liefern die entsprechenden Waren und übernehmen die handwerksgerechte Einbringung der Baustoffe in den Baukörper.

3. Sonderleistungen
Sonderleistungen sind gesondert zu vereinbarende und zu vergütende Leistungen, die nicht bzw. nicht ausschließlich von den Leistungsumfängen in § 3 I. Ziffer 1. und 2. umfasst sind. Dies sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Demontage und/oder Transport von ursprünglich vorhandenen Teilen und Anlagen,
  • Ausführung von Beiputzarbeiten,
  • Ausführung von Versiegelungen und Verfugungen,
  • Stemm-, Schweiß- und Schlosserarbeiten,
  • Bereitstellung von Gerüsten

II.

Wir behalten uns die Einschaltung von Dritten (Subunternehmern) zur Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen ausdrücklich vor.

III.

Betrifft der vereinbarte Leistungsumfang gemäß § 3 I eine reine Lieferung, gilt folgendes:

  • Ist der Besteller ein Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Übergabe der Waren.
  • Ist der Besteller ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/B.

§ 4 Aufmass

I.

Soweit wir gemäß § 3 I. Ziff. 2 mit der Erstellung des technischen Aufmasses beauftragt sind, wird nach vorheriger Terminabstimmung zunächst ein Aufmasstermin durchgeführt.
Der Besteller gerät in Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäße Durchführung eines vereinbarten Aufmasstermins nicht ermöglicht oder drei von uns während der üblichen Geschäftszeiten vorgeschlagene Aufmasstermine ablehnt.

II.


Überschreitet die erforderliche Liefermenge das von uns gemäß § 3 I Ziff. 2 ermittelte Aufmass, wird bei der Berechnung des Preises die tatsächlich gelieferte Menge unter Berücksichtung der Mehrlieferung zugrunde gelegt, sofern es sich insoweit lediglich um eine unwesentliche Überschreitung von maximal 10 % des ursprünglich ermittelten Aufmasses handelt.

Wird erkennbar, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen darüber hinaus zusätzliche Leistungen erforderlich werden, so werden wir dies dem Besteller unverzüglich mitteilen. Der Besteller hat uns gegenüber dann unverzüglich schriftlich zu erklären, ob er die weitere Ausführung des Auftrages wünscht oder den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen will. Wünscht der Kunde die weitere Ausführung des Auftrages, so hat er die insoweit durch uns erbrachten zusätzlichen Leistungen und Lieferungen entsprechend unserer üblichen Vergütungssätze angemessen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag schriftlich außerordentlich und fristlos, so werden wir keine weiteren Leistungen erbringen und unsere bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung erbrachten Leistungen entsprechend unseren üblichen Vergütungssätzen abrechnen.

III.

Teilleistungen sind zulässig und als selbständige Leistungen zu vergüten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

I.

Unsere Preise berechnen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

II.

Unsere Preise schließen Frachtkosten, Zölle, Porto, Versicherungsprämien oder andere Nebenkosten nicht ein. Entsorgungskosten für die etwaige Rücknahme der Verpackung sind in den Preisen ebenfalls nicht enthalten. Eine Rücknahme der Verpackung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

III.

Zahlungsbedinungen nur nach Vereinbarung.

IV.

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen.

§ 6 Lieferzeit und Verzug der Lieferung

Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen, sobald die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, insbesondere das technische Aufmass, vorliegen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes schriftliche vereinbart worden ist. In jedem Fall setzt der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§ 7 Behinderung der Auftragsausführung

Wird die Leistungserbringung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, behindert oder unmöglich, so hat der Besteller uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

I.

Ist der Besteller ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Falle bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich entstandener Zinsen und Kosten ausdrücklich vor.

Ist der Besteller ein Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.

II.

Der Besteller ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Waren gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Besteller ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut weiter zu veräußern oder mit Rechten Dritter zu belasten.

Ist der Besteller durch den Unternehmer zu Weiterveräußerung der Ware ermächtigt, tritt er die Zahlungsforderungen gegen seinen Vertragspartner im Voraus an den Unternehmer ab. Der Besteller ist berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

I.

Betrifft der vereinbarte Leistungsumfang gemäß § 3 I eine reine Lieferung, gilt folgendes:

  • Ist der Besteller ein Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Übergabe der Waren.
  • Ist der Besteller ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/B.

II.

Werden Leistungen gemäß § 438 Abs. 1 Ziff. 2, 634 a Abs. 1 Ziff. 2 BGB erbracht, richtet sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) nach den gesetzlichen Vorschriften.

III.

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und uns etwaige offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleibt § 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.

IV.

Für Mängel der Lieferung oder Leistung haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beruht unsere Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung unserer in § 3 dargestellten wesentlichen Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadenersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Beruht unsere Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir unsere Schadenersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

V.

Alle Natursteine, die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, geltend als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Es handelt sich insoweit um Naturprodukte, welche Farb- oder Strukturabweichungen, Aderbildungen oder Einschlüsse aufweisen können, die materialbedingt und nicht vermeidbar sind. Abweichungen von Anschauungsstück und Ware und so genannte Schönheitsfehler (z. B. Farbabweichungen, Adern, geheime Schichten, offene Stellen, Poren, sachgemäße Kittungen, Haarrisse usw.), die in der Natur des Gesteines liegen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

§ 10 Erfüllungsverweigerung und Schadenersatz

Für den Fall, dass wir von dem Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz verlangen, z.B. weil der Besteller die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verweigert, ist der Besteller verpflichtet 30 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme der nicht abgenommenen Lieferung oder Leistung als Schadenersatzpauschale zu bezahlen; der Besteller bleibt berechtigt nachzuweisen, dass uns kein oder ein nur wesentlich geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Die Fa. Köhler Floordesign bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Die Verpflichtung des Bestellers zur Bezahlung bereits erbrachter Lieferungen oder Leistungen bleibt dadurch unberührt.

§ 11 Text- und Bildrechte

Der Besteller erkennt mit Erteilung des Auftrages das Recht auf freie Nutzung und Darstellung der von uns erstellten Texte, Zeichnungen und Digitalbilder an. Diese werden ausdrücklich nur zu Werbezwecken im Internet auf der Firmenhomepage von Köhler Floordesign, auf Prospekten oder in Fotoalben verwandt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Un-Kaufrechts (CISG).

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



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